In zwei Teilvorträgen von Herrn Erbguth (JURIS, Saarbrücken) und Herrn Ebenhoch (orac electronica Verlags-GmbH, Wien) wurden Hintergrund und Möglichkeiten der Produktion mit SGML vorgestellt. Im dritten Beitrag, moderiert von Herrn Dr. Kraft (C.H.Beck, München) wurde dann gemeinsam mit der Zuhörerschaft der Versuch unternommen, aus dem bestehenden Saarbrücker Standard, einem JURIS-Kategorienschema für Urteile, eine DTD zu entwickeln. Hierbei wurde zweierlei deutlich: Erstens müssen die (späteren) Anwender zuerst zu einem Konsens bzw. Kompromiß gelangen, was der Zweck der Anwendung sein wird. Hieraus leiten sich wichtige Informationen für die Gestaltung der Daten und die DTD-Entwicklung ab. Zum zweiten muß ein DTD-Entwickler die Anforderungen an die Daten und an die inhaltlichen Strukturen der Daten sorgfältig analysieren, um eine adäquate technische Umsetzung gewährleisten zu können.
Das Experiment zeigte auch deutlich, daß es sinnvoll ist, eine DTD in einem Team von Experten mit inhaltlichem und technischem Fachwissen zu entwickeln (selbverständlich nicht mit großem Publikum und unter Zeitdruck, aber dies war ja eine Demonstration) . Im Dialog entstehen die besten Lösungen.
Ein technisch sehr interessanter Vortrag wurde gehalten von Herrn Dipl.-Ing. mag. iur. Felix Gantner über die automatische Erzeugung von Links aus Vorschriftenzitaten. Herr Gantner stellte sein Expertensystem CITEXPERT vor, das eine Erkennungsrate von über 90 % besitzt. Die Links werden "on the fly" erzeugt.
Ziel des Arbeitskreises war die Schaffung des 4. Saarbrücker Standards für die Bewertung texterschließender juristischer CD-ROMs.
Kriterien zur Bewertung juristischer CD-ROMs sind der gelieferte Datenbestand, allgemeine Funktionsmerkmale, Programmkonzept, Hypertextfähigkeit, Ergebnisdarstellung, Anpassungs- und Ergänzungsmöglichkeiten, ergonomische Gesichtspunkte, Integration, Invesititonsschutz und Service. Die Darstellung des gelieferten Datenbestands ist insofern wichtig als der abgedeckte Themenbereich und das Verhältnis der auf der CD-ROM vorhandenen Informationen zur Gesamtheit der Dokumente dargestellt werden sollte. Die Nennung einer Zahl von Vorschriften allein nutzt wenig, wenn nicht auch die Gesamtheit der Dokumente bekannt ist, aus der ausgewählt wurde. Ebenso ist die Transparenz der Auswahlkriterien für den Benutzer ein wichtiges Merkmal zur Bewertung der Informationen auf der CD-ROM.
Zu Beginn des Arbeitskreises wurden aktuelle Rechtsfragen zu EDV-Anwenderdokumentationen vorgestellt. Als geklärt anzusehen ist, daß Softwareüberlassung die Verpflichtung zur Überlassung des Programms und zugehöriger Programminformationen beinhaltet, die Information also selbständiger Funktionsteil einer einheitlichen Leistungsverpflichtung ist. Unklar ist nach wie vor die Bezeichnung dieser Informationen.
Schwerpunkt des Arbeitskreises war die Vorstellung eines Empfehlungskataloges, der Firmen und Softwareherstellern als Richtschnur für die Erstellung von Softwaredokumentationen dienen kann. Die Übersicht zeigt die wesentlichen Bewertungskriterien.
Vom Referenten aufgeworfen wurde die Frage, ob die Anwenderdokumentation so strikt an das tatsächlich existierende Programm angelehnt sein muß, daß auch Programmfehler dokumentiert werden.
Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob zur Anwenderdokumentation ein Hinweis auf die Datensicherung bzw. -reorganisation gehört.
Ursula Raithelhuber |
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